Abmahnungen

Rolf Kegel


Unternehmer werden häufig von (vermeintlichen) Konkurrenten wegen der Verletzung von Informations- und Belehrungspflichten und des damit einhergehenden Verstoßes von Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb abgemahnt.

Aber auch Privatpersonen sind häufig Adressaten von Abmahnungen. In diesem Zusammenhang wird auf die normierten Regelungen des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ (sogenanntes Anti-Abzocke-Gesetz) hingewiesen.

Der  Verbraucher soll vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen geschützt werden. Bei Streitsachen im Urheberrecht soll der Streitwert für den Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch auf 1.000,00 € begrenzt werden.

Dies betrifft insbesondere auch Abmahnungen wegen illegalem Up- und Download von Musik und Filmen (so genanntes Filesharing).

 
Wir beraten und vertreten Sie in Abmahnungsfällen.

BGKW-Anwalt Internetrecht Berlin

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